Krankenkassen - Beiträge direkt online vergleichen?
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Vorgaben.
Gibt es Kündigungsmöglichkeiten beim Arbeitgeberwechsel
?
Ein Arbeitgeber- oder Beschäftigungswechsel berechtigt
nicht mehr zum Wechsel der Krankenkasse. Es gelten die
normalen Kündigungsfristen.
Kündigungsfristen für die Gesetzliche Krankenkasse?
Bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es die "ordentliche
Kündigung" und die "Sonderkündigung".
Ordentliche Kündigung
Sie kann jederzeit vorgenommen werden, wenn die
Mitgliedschaft zur alten Krankenkasse bereits 18 Monate
bestand.
Sonderkündigung
Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, steht dem
Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Einen
Kündigungszeitpunkt schreibt das Gesetz den Versicherten seit
1.1.2002 nicht mehr vor.
Kündigungsfrist
In beiden Fällen gilt sowohl für pflicht- als auch für
freiwillig versicherte Mitglieder eine Kündigungsfrist von
zwei Kalendermonaten. Die Kündigung wird jedoch nur dann
wirksam, wenn das Mitglied dem Arbeitgeber (bzw. der zur
Ab-/Anmeldung verpflichteten Stelle) noch innerhalb der
Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung der neuen
Krankenkasse vorlegt.
Können gesetzliche Krankenkassen Risikozuschläge berechnen
?
Nein - dabei ist es egal, ob Sie gesund oder krank Sie sind
und welche Leistungen Sie bereits beziehen. Risikozuschläge,
wie in der privaten Krankenversicherung üblich, gibt es bei
der gesetzlichen Krankenkasse nicht.
Gibt es Wartezeiten beim Krankenkassenwechsel?
Nein - dabei ist es egal, ob Sie gesund oder krank Sie sind
und welche Leistungen Sie bereits beziehen. Wartezeiten, wie
in der privaten Krankenversicherung üblich, gibt es in der
gesetzlichen Krankenkasse nicht.
Kann die gesetzliche Krankenkasse die Mitgliedschaft kündigen?
Gesetzliche Krankenkassen haben keine rechtliche Grundlage
die Mitgliedschaft zu kündigen. Freiwillige Mitglieder müssen
jedoch darauf achten, dass sie pünktlich ihre Beiträge
entrichten, da die Mitgliedschaft sonst enden kann. Die
Krankenkasse informiert jedoch vorher über die Rechtsfolgen
der Nichtzahlung.
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