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Gibt es Kündigungsmöglichkeiten beim Arbeitgeberwechsel ? 

Ein Arbeitgeber- oder Beschäftigungswechsel berechtigt nicht mehr zum Wechsel der Krankenkasse. Es gelten die normalen Kündigungsfristen.

Kündigungsfristen für die Gesetzliche Krankenkasse? 

Bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es die "ordentliche Kündigung" und die "Sonderkündigung".

Ordentliche Kündigung

Sie kann jederzeit vorgenommen werden, wenn die Mitgliedschaft zur alten Krankenkasse bereits 18 Monate bestand.

Sonderkündigung

Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Einen Kündigungszeitpunkt schreibt das Gesetz den Versicherten seit 1.1.2002 nicht mehr vor.

Kündigungsfrist

In beiden Fällen gilt sowohl für pflicht- als auch für freiwillig versicherte Mitglieder eine Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten. Die Kündigung wird jedoch nur dann wirksam, wenn das Mitglied dem Arbeitgeber (bzw. der zur Ab-/Anmeldung verpflichteten Stelle) noch innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorlegt.

 

Können gesetzliche Krankenkassen Risikozuschläge berechnen ? 

Nein - dabei ist es egal, ob Sie gesund oder krank Sie sind und welche Leistungen Sie bereits beziehen. Risikozuschläge, wie in der privaten Krankenversicherung üblich, gibt es bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht.

Gibt es Wartezeiten beim Krankenkassenwechsel? 

Nein - dabei ist es egal, ob Sie gesund oder krank Sie sind und welche Leistungen Sie bereits beziehen. Wartezeiten, wie in der privaten Krankenversicherung üblich, gibt es in der gesetzlichen Krankenkasse nicht.

Kann die gesetzliche Krankenkasse die Mitgliedschaft kündigen? 

Gesetzliche Krankenkassen haben keine rechtliche Grundlage die Mitgliedschaft zu kündigen. Freiwillige Mitglieder müssen jedoch darauf achten, dass sie pünktlich ihre Beiträge entrichten, da die Mitgliedschaft sonst enden kann. Die Krankenkasse informiert jedoch vorher über die Rechtsfolgen der Nichtzahlung.
 

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