Neben der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) ist die private
Krankenversicherung (PKV) die zweite tragende Säule des
deutschen Krankenversicherungssystems.
Nicht jeder kann sich privat krankenversichern.
Rund 90% der Bevölkerung sind
gesetzlich versichert und nur die verbleibenden 10% sind
privat krankenversichert. Aber auch diese zehn Prozent
stellen bereits ca. 7 Millionen Versicherte dar.
Der Gesetzgeber ermöglicht nur
folgenden Personengruppen einen Wechsel in die private
Krankenversicherung:
Studenten:
Studenten sind in der Regel bis zum 30.
Lebensjahr, längstens jedoch bis zum 14. Fachsemester zu
einem günstigen Beitrag in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert.
Wenn auch diese Zeit verstrichen ist,
das Studium aber noch nicht beendet ist, bleibt der Weg
für eine normale Mitgliedschaft in der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Der Student hat aber mit Ablauf der
Familienversicherung auch die Möglichkeit des Abschlusses
einer privaten Krankenversicherung.
Selbständige, freiberuflich Tätige,
Unternehmer:
Diese Personengruppe stellt den größten
Anteil der Privatversicherten dar, da hier bis auf wenige
Ausnahmen (z.B. Künstler oder Landwirte)
keine
Versicherungspflicht besteht.
Für diese Personen stehen folgende
Möglichkeiten zur Wahl:
- überhaupt keine Krankenversicherung,
- freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen
Kasse,
- Abschluß einer privaten Krankenversicherung.
Angestellte
und Arbeiter mit einem Einkommen oberhalb der
Versicherungspflichtgrenze:
Zu dieser Personengruppe zählen alle
die, die ein regelmäßiges Jahreseinkommen von mindestens
45.900,- EUR erzielen. Auch diese Personen stellen einen
großen Anteil der privaten Krankenversicherung, da hier
häufig die drastische Kostenersparnis bzw. die hohen
Gesundheitsleistungen im Mittelpunkt stehen. Ein großer
Vorteil bei diesen Personen ist, daß der Arbeitgeber in
der Regel die Hälfte des Beitrages übernimmt.
Für diese Personen gibt es zwei
Möglichkeiten:
- freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen
Kasse
- Abschluß einer privaten Krankenversicherung
Beamte:
Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen
Dienst mit Beihilfeanspruch können sich privat versichern.
Da Beamte über das Beihilfesystem nur
einen sogenannten prozentualen Kostenzuschuß zu Ihren
Krankheitskosten erhalten ist die private
Krankenversicherung hier eine sinnvolle Ergänzung.
Folgende Beihilfesätze sind üblich:
Daraus resultiert, daß der Beamte noch
eine recht kleine Versorgungslücke hat.
Diese Lücke kann durch eine private
Krankenversicherung preisgünstig geschlossen werden.
Alternativ dazu, können Beamte auch
freiwillig einer gesetzlichen Kasse beitreten, müssen dort
aber den vollen Krankenversicherungsbeitrag (ca. 13,5%)
aus Ihrem Bruttoverdienst zahlen.
Ärzte/Zahnärzte/AiP:
Diese Personengruppe wird in der Regel
genauso behandelt wie Angestellte oder Selbständige.
Das besondere dieser Personengruppe
ist, daß die privaten Krankenversicherer meist spezielle,
vergünstigte Medizinertarife anbieten.
Ist der Arzt oder Zahnarzt im
Angestelltenverhältnis tätig, so hat er ab einem
Jahreseinkommen von mindestens 45.900,- EUR die Wahl
zwischen:
- freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen
Kasse
- Abschluß einer privaten Krankenversicherung.
Selbständig tätige Ärzte und Zahnärzte
können sich ohne Einschränkung auf bestimmte
Einkommensgrenzen frei zwischen gesetzlicher oder privater
Krankenversicherung entscheiden
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