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  • Wer kann eine Private Krankenvollversicherung abschliessen?

 

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die private Krankenversicherung (PKV) die zweite tragende Säule des deutschen Krankenversicherungssystems.

Nicht jeder kann sich privat krankenversichern.

Rund 90% der Bevölkerung sind gesetzlich versichert und nur die verbleibenden 10% sind privat krankenversichert. Aber auch diese zehn Prozent stellen bereits ca. 7 Millionen Versicherte dar.

Der Gesetzgeber ermöglicht nur folgenden Personengruppen einen Wechsel in die private Krankenversicherung:

Studenten:

Studenten sind in der Regel bis zum 30. Lebensjahr, längstens jedoch bis zum 14. Fachsemester zu einem günstigen Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Wenn auch diese Zeit verstrichen ist, das Studium aber noch nicht beendet ist, bleibt der Weg für eine normale Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Student hat aber mit Ablauf der Familienversicherung auch die Möglichkeit des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung.

Selbständige, freiberuflich Tätige, Unternehmer:

Diese Personengruppe stellt den größten Anteil der Privatversicherten dar, da hier bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Künstler oder Landwirte) keine Versicherungspflicht besteht.

Für diese Personen stehen folgende Möglichkeiten zur Wahl:

  • überhaupt keine Krankenversicherung,
  • freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse,
  • Abschluß einer privaten Krankenversicherung.

Angestellte und Arbeiter mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze:

Zu dieser Personengruppe zählen alle die, die ein regelmäßiges Jahreseinkommen von mindestens 45.900,- EUR erzielen. Auch diese Personen stellen einen großen Anteil der privaten Krankenversicherung, da hier häufig die drastische Kostenersparnis bzw. die hohen Gesundheitsleistungen im Mittelpunkt stehen. Ein großer Vorteil bei diesen Personen ist, daß der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte des Beitrages übernimmt.

Für diese Personen gibt es zwei Möglichkeiten:

  • freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse
  • Abschluß einer privaten Krankenversicherung

Beamte:

Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst mit Beihilfeanspruch können sich privat versichern.

Da Beamte über das Beihilfesystem nur einen sogenannten prozentualen Kostenzuschuß zu Ihren Krankheitskosten erhalten ist die private Krankenversicherung hier eine sinnvolle Ergänzung.

Folgende Beihilfesätze sind üblich:

 

Beamter

Ehepartner

Kinder

Beihilfeberechtigter mit 0-1 Kind

50%

70%

80%

Beihilfeberechtigter mit mehr als 1 Kind

70%

70%

80%

Pensionsempfänger

80%

70%

80%

Daraus resultiert, daß der Beamte noch eine recht kleine Versorgungslücke hat.

Diese Lücke kann durch eine private Krankenversicherung preisgünstig geschlossen werden.

Alternativ dazu, können Beamte auch freiwillig einer gesetzlichen Kasse beitreten, müssen dort aber den vollen Krankenversicherungsbeitrag (ca. 13,5%) aus Ihrem Bruttoverdienst zahlen.

 
Ärzte/Zahnärzte/AiP:

Diese Personengruppe wird in der Regel genauso behandelt wie Angestellte oder Selbständige.

Das besondere dieser Personengruppe ist, daß die privaten Krankenversicherer meist spezielle, vergünstigte Medizinertarife anbieten.

Ist der Arzt oder Zahnarzt im Angestelltenverhältnis tätig, so hat er ab einem Jahreseinkommen von mindestens 45.900,- EUR die Wahl zwischen:

  • freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse
  • Abschluß einer privaten Krankenversicherung.

Selbständig tätige Ärzte und Zahnärzte können sich ohne Einschränkung auf bestimmte Einkommensgrenzen frei zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung entscheiden

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