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Private Krankenversicherung Vergleich
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Bei Antragstellung sind alle für die
Beurteilung des Risikos erheblichen Umstände anzuzeigen.
Erheblich sind alle Umstände, nach
denen im Versicherungsantrag gefragt wird. Alle
Antragsfragen sind deshalb vollständig und wahrheitsgemäß
zu beantworten. Unrichtige Angaben oder verschwiegene
Tatsachen berechtigen den Versicherer vom Vertrag
zurückzutreten bzw. keine Leistung zu erbringen.
Durch die Unterschrift auf dem Antrag
erklärt sich der Versicherte einverstanden mit Anfragen
seitens des Versicherers bei behandelnden Ärzten,
Versicherungsunternehmen und –trägern ( z.B.
Berufsgenossenschaften ) und Behörden. Er entbindet diese
mit seiner Unterschrift von der Schweigepflicht. Die
Einwilligung für die Auskunftserteilung gilt für die
gesamte Vertragsdauer.
Im Gegensatz zur gesetzlichen
Krankenkasse, bei der sämtliche Familienmitglieder in der
Regel beitragsfrei mitversichert sind, ist in der privaten
Krankenversicherung für jede versicherte Person ein
eigener Beitrag zu entrichten.