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Bei Antragstellung sind alle für die Beurteilung des Risikos erheblichen Umstände anzuzeigen.

Erheblich sind alle Umstände, nach denen im Versicherungsantrag gefragt wird. Alle Antragsfragen sind deshalb vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Unrichtige Angaben oder verschwiegene Tatsachen berechtigen den Versicherer vom Vertrag zurückzutreten bzw. keine Leistung zu erbringen.

Durch die Unterschrift auf dem Antrag erklärt sich der Versicherte einverstanden mit Anfragen seitens des Versicherers bei behandelnden Ärzten, Versicherungsunternehmen und –trägern ( z.B. Berufsgenossenschaften ) und Behörden. Er entbindet diese mit seiner Unterschrift von der Schweigepflicht. Die Einwilligung für die Auskunftserteilung gilt für die gesamte Vertragsdauer.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, bei der sämtliche Familienmitglieder in der Regel beitragsfrei mitversichert sind, ist in der privaten Krankenversicherung für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu entrichten.

 

Tipp:

Die privaten Krankenversicherer erbringen üblicherweise keine Leistungen für stationäre Kuraufenthalte, da diese in der Regel über die gesetzlichen Rententräger abgedeckt sind. Für Personen die keinen Anspruch an die gesetzliche Rentenversicherung haben empfiehlt sich – und wird auch von einigen Versicherern angeboten – der zusätzliche Abschluß eines Kurtarifes.

In der privaten Krankenversicherung werden üblicherweise Tarife mit unterschiedlichster Selbstbeteiligung angeboten, welche je höher sie gewählt werden den monatlichen Beitrag reduzieren.

Keine oder nur geringe Selbstbeteiligungen und der daraus resultierende höhere Monatsbeitrag rechnet sich in der Regel nur für Angestellte und Arbeiter, welche zwar die Hälfte des höheren Beitrages vom Arbeitgeber bezahlt bekommen, den Selbstbehalt jedoch zu 100% alleine tragen müssen.

 

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