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Private Krankenversicherung Vergleich
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Der Versicherungsschutz beginnt zu dem
im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht
vor Abschluss des Versicherungsvertrages. Der Vertrag gilt
als abgeschlossen, wenn Ihnen der Versicherungsschein oder
eine schriftliche Annahmeerklärung zugegangen ist. Sind
Wartezeiten zu durchlaufen, so beginnt der
Versicherungsschutz nach deren Ablauf.
Wartezeiten werden ab dem
Versicherungsbeginn gerechnet.
Die
allgemeine
Wartezeit beträgt
drei Monate. Sie entfällt:
- bei Unfällen;
- für den Ehegatten eines mindestens seit drei Monaten
versicherten Person, sofern eine gleichartige
Versicherung innerhalb zweier Monate nach der
Eheschließung beantragt wird.
Die
besonderen
Wartezeiten
betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und
Kieferorthopädie
acht Monate. Sie entfällt:
Tipp
In der Regel können die Wartezeiten
aufgrund besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn ein
aktuelles ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand
vorgelegt wird.
Personen, die aus einer gesetzliche
Krankenversicherung ausscheiden, wird die nachweislich
dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf
die Wartezeiten angerechnet, so dass diese in aller Regel
entfallen. Entsprechendes gilt beim Ausscheiden aus einem
öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Heilfürsorge.
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