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Private Krankenversicherung Vergleich
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Im Gegensatz zur
gesetzlichen Krankenkassen, bei der die behandelnden Ärzte oder
Krankenhäuser direkt mit der gesetzlichen Kasse abrechnen, sind
Sie als Privatversicherter der Vertragspartner des Arztes, und
erhalten von diesen auch die entsprechenden Rechnungen. Für
verordnete Medikamente etc. müssen Sie zunächst in Vorleistung
gehen.
Damit eine Leistungspflicht seitens des
Versicherers begründet wird, gilt es folgende Punkte zu
beachten:
- die Wartezeiten müssen grundsätzlich erfüllt sein.
- ein Versicherungsfall ist nur die medizinisch
notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person
wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
- Erstattungsfähig sind nur die Krankheitskosten, die
den vereinbarten Selbstbehalt übersteigen.
- die Rechnungen – auch unbezahlte – müssen im
Original vorgelegt werden und spezifiziert sein.
Insbesondere müssen Sie den Namen der behandelten
Person, die Bezeichnung der Krankheit, Behandlungsdaten
und Leistungen des Arztes mit Ziffern der
Gebührenordnung enthalten.
- Die von einem anderen Versicherer oder Kostenträger
erbrachten Leistungen müssen von diesem auf den
betreffenden Rechnungsbelegen bestätigt sein.
- Wird nur Krankenhaustagegeld beansprucht, ist als
Nachweis eine Bescheinigung des Krankenhauses über die
stationäre Heilbehandlung einzureichen, die den Namen
der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit
sowie das Aufnahme und das Entlassungsdatum enthält.
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