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  • Was ist im Krankheitsfall zu beachten? »» Info »»

 

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkassen, bei der die behandelnden Ärzte oder Krankenhäuser direkt mit der gesetzlichen Kasse abrechnen, sind Sie als Privatversicherter der Vertragspartner des Arztes, und erhalten von diesen auch die entsprechenden Rechnungen. Für verordnete Medikamente etc. müssen Sie zunächst in Vorleistung gehen.

Damit eine Leistungspflicht seitens des Versicherers begründet wird, gilt es folgende Punkte zu beachten:

  • die Wartezeiten müssen grundsätzlich erfüllt sein.
  • ein Versicherungsfall ist nur die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
  • Erstattungsfähig sind nur die Krankheitskosten, die den vereinbarten Selbstbehalt übersteigen.
  • die Rechnungen – auch unbezahlte – müssen im Original vorgelegt werden und spezifiziert sein. Insbesondere müssen Sie den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, Behandlungsdaten und Leistungen des Arztes mit Ziffern der Gebührenordnung enthalten.
  • Die von einem anderen Versicherer oder Kostenträger erbrachten Leistungen müssen von diesem auf den betreffenden Rechnungsbelegen bestätigt sein.
  • Wird nur Krankenhaustagegeld beansprucht, ist als Nachweis eine Bescheinigung des Krankenhauses über die stationäre Heilbehandlung einzureichen, die den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit sowie das Aufnahme und das Entlassungsdatum enthält.

 

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