Immer höhere
Ausgaben im Gesundheitswesen in den vergangenen
Jahren haben riesige Löcher in den Kassen der
gesetzlichen Krankenversicherer hinterlassen.
Die Gesundheitsreformen der letzten Jahre haben
den staatlich festgelegten Leistungskatalog
immer weiter eingeschränkt.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt
im Rahmen der "Kassenleistung" alle entstandenen
Krankheitskosten und rechnet diese - ohne
Einbeziehung des Versicherten - direkt mit
Leistungserbringern ab.
Für gesetzliche Versicherte bietet die private
Krankenversicherung (PKV) Zusatzversicherungen
an. Diese Absicherungen dienen dazu, die Kosten
des Privatpatientenstatus, Chefarztbehandlung
inklusive der Unterbringung im 1- oder
2-Bett-Zimmer abzusichern.
Diese privaten Zusatzversicherungen kann jeder
in der GKV - Pflichtversicherte oder freiwillig
Versicherte - abschließen. Die privaten
Krankenversicherungsunternehmen unterscheiden
die Tarife der „stationären
Teilkostenversicherung“ wie folgt:
Krankenzusatzversicherung
Hier können Sie schnell & unverbindlich
Ihr Angebot für die Krankenzusatzversicherung selbst erstellen.
Bitte ergänzen Sie folgende
Angaben für alle Personen, die versichert werden
sollen:
Person
1
männlichweiblich
geboren am:
Person
2
männlichweiblich
geboren am:
Person
3
männlichweiblich
geboren am:
Person
4
männlichweiblich
geboren am:
Person
5
männlichweiblich
geboren am:
Wichtig! Bitte
geben Sie das Geburtsdatum in folgendem Format an:
tt.mm.jjjj (z.B.: 09.03.1971)
Welche Leistungen wünschen Sie?
Unterbringung im Zweibettzimmer im Krankenhaus.
Ja
privatärztliche Behandlung im Krankenhaus
("Chefarztbehandlung")
Ja
80% der verbleibenden Restkosten für Brillen, Gläsern
& Kontaktlinsen nach Vorleistung der gesetzlichen
Krankenkasse bis zu 155 Euro pro Jahr.
Ja
100% der verbleibenden Restkosten für Brillen, Gläsern
& Kontaktlinsen bis zu 175 Euro alle 2 Jahre.
Ja
50% der Kosten für einen Heilpraktiker bis zu 260 Euro
pro Versicherungsjahr.
Ja
60% Erstattung für Heilpraktikerkosten ohne Begrenzung
Ja
100% Erstattung für Heilmittel wie Massagen, Fango,
Krankengymnastik & medizinische Bäder.
Ja
100%-ige Erstattung für gesetzliche Zuzahlungen bei
Arznei- & Verbandmitteln, sowie Heil- & Hilfsmittel.
Ja
Auslandsreisen weltweit. Umfassender Schutz ab
Reiseantritt einschließlich Krankenrücktransport für
beliebig viele Reise bis zu 42 Tagen Dauer.
Ja
Bis zu 90%
Gesamterstattung für Zahnersatz, Zahnbehandlung &
Kieferorthopädie nach Vorleistung der gesetzlichen
Kasse. Ohne Vorleistung der gesetzlichen Kasse bis
zu 50% Erstattung z.B. für Inlays, Implantate oder
professionelle Zahnreinigung..
Ja
Option auf Umstellung in eine Vollkrankenversicherung
innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsbeginn bis zum
40.sten Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung.
Ja
Informationen zur
Krankenzusatzversicherung
In den stationären
Zusatztarifen, wie oben beschrieben, sind in der Regel die
Kosten, nach Vorleistung durch die GKV, für die Unterkunft
und Verpflegung in einem 1- oder 2-Bett-Zimmer, sowie die
Behandlung durch den Chefarzt, abgesichert. Dies gilt für
Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Entbindung.
Nach Vorleistung durch die GKV bedeutet, dass die GKV den
„Regelleistungssatz“ zahlt und die PKV für alle Restkosten
aufkommt.
Wenn man die Wahlleistungen aus der stationären
Heilbehandlung, oder die privatärztliche Leistung nicht in
Anspruch nimmt, wird ein finanzieller Ausgleich gezahlt.
Der Versicherte hat die freie Wahl unter öffentlichen oder
privaten Krankenhäusern. Die Krankenhäuser müssen unter
ärztlicher Leitung stehen, über diagnostische und
therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten
führen.
Falls eine Behandlung in einer gemischten Anstalt ansteht,
muss der Versicherer eine schriftliche Kostenübernahme
abgeben. Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser die neben
der notwendigen medizinischen Heilbehandlung auch Kur- bzw.
Sanatoriumsbehandlungen durchführen.
Bei der Privaten Krankenversicherung ist eine grundsätzliche
Weltgeltung möglich.